Bisher war es nur schwer möglich, Gebäudefassaden für die Installation von PV-Anlagen zu nutzen. Damit ist jetzt Schluss. Endlich gibt es innovative Lösungen, mit dem sich PV-Module sicher, stabil und leicht auf allen Fassaden anbringen lassen.
Sogar Feuerwehrtürme kommen dafür jetzt in Frage!
Eine wichtige Sache, denn damit lässt sich nun auch die Zeit von November bis März überbrücken, in der übliche PV-Anlagen nur geringe Erträge liefern.
Um zu zeigen, wie hervorragend sich Feuerwehrtürme für PV-Anlagen eignen, verlosen wir PV-Selbstbauset´s für Feuerwehrtürme.
Damit haben Sie die einzigartige Chance, Ihrer ortsansässigen Feuerwehr ein Riesengeschenk zu machen! Und gleichzeitig ein Leuchtturmprojekt in Sachen Energieunabhängigkeit umzusetzen.
Um an der Verlosung teilzunehmen, füllen Sie bitte unseren Online Fragebogen aus.
Oder Sie besuchen uns einfach persönlich auf unseren kommunalen Veranstaltungen in den Jahren 2024 und 2025 (Kommunales Wirtschaftsforum, Städtetag, Gemeindetag & Kommunalmesse) und übergeben uns die Antworten persönlich, den Fragebogen finden Sie hier!
Alternativ können Sie den Fragebogen auch ausdrucken und persönlich bei einer Kommunalen Veranstaltung (Gemeindetag, Städtetag, Kommunales Wirtschaftsforum) bei uns am Stand abgeben!
Name/Firma und Adresse des Veranstalters bzw. Datenschutzbedingungen: Siehe Impressum.
Voraussetzungen für die Teilnahme: Der Teilnehmer/die Teilnehmerin übt eine offizielle Funktion in einer österreichischen Gemeinde/Stadt , welche zum Gewinnspiel angemeldet wurde, aus. Teilnahme nur für österreichische Gemeinden möglich – nur eine Teilnahme pro Gemeinde wird gezählt.
Beginn und Ende des Gewinnspiels: Start August 2024 Ende mit der Verlosung am Gemeindetag/der Kommunalmesse 2025
Garantie/Gewährleistung: Abbildungen unsers FF-Sonnenleuchtturm entsprechen einem ähnlichem Modell, wie unser zur Verlosung ausgeschriebenen Modelle
Wir übernehmen keine Gewähr für die Mangelfreiheit der Gewinne, da wir nicht deren Hersteller, Anbieter, Lieferant sind. Ansprüche daraus müssen im Anlassfall direkt mit den Herstellern, Lieferanten, Anbietern geklärt werden
Frist zur Übergabe der Gewinne: Die Übergabe des Gewinns muss innerhalb 8 Wochen nach der Verlosung erfolgen, sonst verfällt der Anspruch
Geplante Wirtschaftliche bzw. urheberrechtliche Nutzung: Beiträge welche durch die Übergabe, Montage des Gewinns entstehen, dürfen vom Veranstalter zu kommerziellen Zwecken,( z.B. im Rahmen von Werbeanzeigen, genutzt werden“).Entstehende Beiträge dürfen vom Veranstalter örtlich und zeitlich uneingeschränkt, vergütungsfrei, ohne Nennung der Urheber zu Zwecken der Werbung, vervielfältigt, veröffentlicht, bearbeitet werden.“.
Rechtsweg: Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge ausgeschlossen“).